Das Europäische Parlament sendet eine klare Botschaft aus: Eine harmonisierte obligatorische Kennzeichnung mit Angaben zur Haltbarkeit und der Kampf gegen vorzeitiges Veralten auf EU-Ebene sind der Weg in die Zukunft. Beim Kauf von Produkten sollen nach Forderung der Parlamentarier*innen:
- Informationen über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Software-Aktualisierungen und die Reparierbarkeit „klar und leicht lesbar zur Verfügung gestellt werden
- Reparaturkosten und -zeiten „klar und leicht lesbar zur Verfügung gestellt werden”
- eine Produktdokumentation soll darüber hinaus „eine Zusammenfassung der am häufigsten aufgetretenen Mängel und der Art und Weise, wie sie behoben werden können”, enthalten
- der Preis eines Ersatzteils soll im Verhältnis zum Preis des gesamten Produkts stehen.
Die EU-Kommission soll ein „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher schaffen und damit die „systematische Durchführung von Reparaturen kosteneffizient und attraktiv“ machen. Verbraucher sollen kostenlos Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen erhalten. Die Hersteller sollen verpflichtet werden, für einen verbindlichen Mindestzeitraum Ersatzteile bereitzustellen. Dieser Zeitraum soll der geschätzten Lebensdauer des Produkts entsprechen und nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars beginnen.
Das sind erfreuliche Entwicklungen. Das ist ein wesentlicher Meilenstein. Es geht schwungvoll weiter.